Behandlung & Preise

Behandlung & Preise

Heilpraktiker oder Physiotherapeut? Was ist der Unterschied?

Den Heilpraktiker kann der Patient im Direktzugang aufsuchen, d.h. es ist keine ärztliche Verordnung notwendig.

Den Physiotherapeuten kann der Patient für medizinische Versorgung nur mit ärztlicher Verordnung aufsuchen, d.h. vor der Behandlung muss immer ein Arzt konsultiert werden.

Unterschiede bestehen auch in der Behandlung. Der Physiotherapeut beschränkt sich auf die Ausübung von Physiotherapie. Der Heilpraktiker wendet nach eigener Diagnostik Heilkunde, zum Beispiel die Osteopathie an. Osteopathie darf in Deutschland nur von Ärzten oder Heilpraktikern ausgeführt werden.

Der erste Termin

Es besteht die Möglichkeit, die Behandlung im Beisein einer Begleitperson durchzuführen – z.B. ein Elternteil bei der Behandlung eines Kindes oder bei der Notwendigkeit eines Dolmetschers.

Kommen Sie bitte nicht mit akuten Erkältungssymptomen in die Praxis.

Falls vorhanden, bringen Sie bitte aktuelle bzw. relevante medizinische Dokumente mit, z.B. Röntgenbilder, MRT-Aufnahmen oder ärztliche Berichte. Sie brauchen keine Handtücher o.ä. mitzubringen, diese Materialien sind in der Praxis vorhanden.

Zu Beginn findet ein Gespräch statt, in dem die aktuellen und chronischen Beschwerden sowie Lebensumstände erfragt werden. Das Gespräch dient auch dem Kennenlernen von Patient und Therapeut, und es können hier alle offenen Fragen besprochen werden.

Nach dem Gespräch erfolgt ein Sichtbefund am entkleideten Körper (in Unterwäsche oder kurzer Sportbekleidung). Anschließend erfolgen körperliche Tastbefunde und Funktionstests, wobei es meist zu einem fließenden Übergang in die Behandlung kommt.

Jede neue Therapiesitzung wird individuell auf die Symptome des Patienten abgestimmt. Der genaue Verlauf der Behandlungen ist dabei immer vom Einzelfall abhängig.

Hinweise rund um die Behandlung

Termine, welche von Ihnen nicht eingehalten werden können, bitte unbedingt so früh wie möglich, spätestens 24 h vor dem Termin absagen.

Es ist empfehlenswert, mit einem nur mäßig gefüllten Magen zur Behandlung zu kommen, insbesondere wenn eine osteopathische Behandlung oder eine Manuelle Lymphdrainage im Bauchraum erfolgt.

Vor oder nach der Behandlung mit Osteopathie sollten Sie sich nicht übermäßig anstrengen. Spaziergänge an frischer Luft sind immer empfehlenswert – ein exzessives Workout im Fitnessstudio wäre jedoch eher nachteilig, da der Körper etwas Zeit braucht um die osteopathische Behandlung zu verarbeiten.

 

Zu empfehlen ist auch die ausreichende Versorgung mit stillem Wasser, vor allem direkt nach der Behandlung. In der Praxis können Sie sich mit gefiltertertem Trinkwasser selbst bedienen.

Die Behandlungsreize aus einer osteopathischen Behandlung können sich bis zu 2 Wochen auswirken. Reaktionen wie Müdigkeit, vegetative Unruhe, ein Muskelkater oder verstärktes Schmerzempfinden können vorkommen, sind aber meist von kurzer Dauer.

Die Häufigkeit einer Behandlung ist grundsätzlich individuell und hängt von verschiedenen Einflüssen ab. Etwa ob ein akutes oder ein chronisches Leiden besteht, welche Befunde vorliegen, und nicht zuletzt, wie die Wirkung der Behandlung vom Patienten empfunden wird.

Physiotherapeutische Behandlungen erfolgen meist in kürzeren Abständen, osteopathische Behandlungen in der Regel in eher größeren Abständen.

Möglichkeiten der Bezahlung

Die Bezahlung von Heilpraktik (Osteopathie oder andere Selbstzahler Leistungen) erfolgt direkt nach der Behandlung, sowie die gesetzliche Zuzahlung von Physiotherapie am ersten Behandlungstag einer Behandlungsserie – in bar oder per Kartenzahlung. Die Bezahlung von privater Physiotherapie erfolgt durch Rechnungsstellung eines externen Abrechnungs-Institutes

Osteopathie
als Heilpraktiker-Leistung

Osteopathie Dauer und Preis

Die Dauer einer osteopathischen Behandlung richtet sich nach der Notwendigkeit, beträgt in der Regel 50-60 min und kostet 85,00 €.

Osteopathie Selbstzahler

Es ist keine ärztliche Verordnung notwendig. Falls Sie Osteopathie in Anspruch nehmen möchten und keinerlei Kosten für Sie übernommen werden, wird ihnen die Behandlung privat berechnet.

Osteopathie Privat-Versicherte

Es ist keine ärztliche Verordnung notwendig. Bitte informieren Sie sich im Voraus über die Erstattung von Osteopathie als Heilpraktiker-Leistung durch Ihre Krankenversicherung. 

Die Abrechnung erfolgt nach dem GebüH (Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker).

Osteopathie gesetzlich Versicherte

Viele gesetzliche Kassen beteiligen sich an den Kosten einer osteopathischen Behandlung. Bitte informieren Sie sich im Voraus über die Möglichkeit einer Kostenbezuschussung für Osteopathie als Heilpraktiker-Leistung durch ihre Krankenkasse. 

Durch meine umfangreiche osteopathische Ausbildung (1600 Ausbildungsstunden) und meine ordentliche Mitgliedschaft im Bundesverband Osteopathie e.V. (BVO) erfülle ich alle Voraussetzungen, um von gesetzlichen Krankenkassen anerkannt zu werden.

Die meisten gesetzlichen Kassen verlangen eine ärztliche Bescheinigung (z.B. in Form eines Privatrezepts mit einer Diagnose und der Empfehlung für Osteopathie), welche in aller Regel VOR Beginn der osteopathischen Behandlung bereits ausgestellt sein muss. Die Bescheinigung wird von Ihnen zusammen mit der Rechnung bei Ihrer Kasse eingereicht.

Die Kosten der Therapie werden von Ihnen selbst bezahlt und je nach Bezuschussung durch Ihre Krankenkasse rückwirkend erstattet.

Private & gesetzliche Physiotherapie

Physiotherapie Privat-Versicherte

Eine ärztliche Verordnung ist VOR Behandlungsbeginn notwendig.

 Bitte informieren Sie sich im Voraus über die Erstattung von physiotherapeutischen Leistungen durch ihre Krankenversicherung. 

Krankengymnastik (auch Atemtherapie oder ZNS)

20min29.55 €
30 min44.33 €

Massage

15min21.56 €

Manuelle Therapie

20min32.69 €
30 min49.06 €

Manuelle Lymphdrainage

20min23.91 €
30 min35.87 €
45min53.79 €
60 min71.72 €

Lymph-Kompressions-Bandagierung pro Extremität (exkl. Material)

22.85 €

Kryo/Kältetherapie

ca. 5-10 min11.91 €

Heißluft-Wärmestrahler

ca. 10 min7.41 €

Natur-Fangopackung (einmal verwendbar)

ca. 20 min16.11 €

Elektro-Therapie

ca. 10 – 15 min8.40 €

Ultraschall-Therapie

ca. 5 – 10 min14.62 €

Für Selbstzahler von Physiotherapie (nach Bedarf: Krankengymnastik, Massage, Manuelle Therapie, Lymphdrainage) efolgt die Behandlung als Heilpraktiker-Leistung und es gelten dabei Preise nach Minuten:

Behandlung
für 25 min

37.00 €

Behandlung
für 55 min

75.00 €

Physiotherapie gesetzlich Versicherte

Bitte bringen Sie ihre Heilmittel-Verordnung mit. Die gesetzliche Zuzahlung für Ihre Krankenkasse wird zu Beginn der Behandlungsserie von Ihnen bezahlt. Diese wird bei Bedarf (z.B. vorzeitiges Behandlungsende) anteilsmäßig zurück erstattet. Sollten Sie von der Zuzahlung befreit sein bringen Sie bitte Ihren aktuellen Befreiungsausweis mit. Bitte beachten Sie die Frist ihrer Verordnung zwischen Ausstellungsdatum und Behandlungsbeginn. Diese beträgt regulär 4 Wochen, beziehungsweise 2 Wochen wenn das Feld „Dringlicher Behandlungsbedarf“ vom Arzt angekreuzt wurde. Nach Ablauf dieser Frist muss die Verordnung vom Arzt neu ausgestellt werden.

Hausbesuche

Private Hausbesuche als Heilpraktiker oder Physiotherapeut können aufgrund einer individuellen Vereinbarung – je nach Aufwand den Hausbesuch auszuführen – stattfinden. Hausbesuche für gesetzlich Versicherte – im näheren Bereich der Praxis – sind ebenfalls möglich, hierbei wird der Hausbesuch durch die gesetzliche Krankenkasse vergütet.